Welche Rechtsform passt zu Ihrem Start-up?

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der zentralen Weichenstellungen für Gründerinnen und Gründer. Sie beeinflusst nicht nur Haftung und Kapitalbedarf, sondern auch den Verwaltungsaufwand, steuerliche Rahmenbedingungen und die Finanzierungs-möglichkeiten Ihres Unternehmens.

 

Die wichtigsten Vorüberlegungen

  • Wie viele Personen gründen das Unternehmen?
  • Wie hoch ist das verfügbare Startkapital?
  • Möchten Sie das Unternehmen allein oder im Team führen?
  • Soll die persönliche Haftung beschränkt werden?
  • Wie wichtig ist die Kreditwürdigkeit oder ein professionelles Außenbild?
  • Wieviel Verwaltungsaufwand ist Ihnen zumutbar?
  • Rechnen Sie mit Investoren oder einem schnellen Wachstum?

 Die Antworten auf diese Fragen bilden die Grundlage für die richtige Rechtsform.

 

Rechtsformen im Überblick:

Einzelunternehmen

Ideal für Solo-Gründer mit schlankem Start. Kein Mindestkapital nötig, einfache Gründung, volle Entscheidungsfreiheit – aber auch volle persönliche Haftung.

 

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Für Teamgründungen mit mindestens zwei Gründern. Schnell, flexibel und kostengünstig – jedoch haften alle Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist sehr zu empfehlen.

 

OHG / KG / GmbH & Co. KG

Geeignet für größere Gründungen im Team. Persönliche Haftung (außer bei der GmbH & Co. KG, dort nur über den Komplementär), aber differenzierte Gestaltungsmöglichkeiten. Handelsregistereintrag erforderlich.

 

GmbH / UG (haftungsbeschränkt)

Kapitalgesellschaften schützen vor privater Haftung. Investoren beteiligen sich eher an Kapitalgesellschaften.

  • UG: Start ab 1 Euro (besser 2.000 bis 3.000 EUR) möglich, aber Rücklagenpflicht bis zur GmbH.
  • GmbH: Benötigt 25.000 Euro Stammkapital (12.500 Euro bei Gründung)

Beide Formen erfordern notarielle Beurkundung und eine Handelsregistereintragung. Ideal für Gründer mit Investitionsbedarf oder langfristiger Vision.

 

AG (Aktiengesellschaft)

Kaum für typische Start-ups relevant – hoher Kapitalbedarf (50.000 Euro), komplexe Struktur und Verwaltungsaufwand. Eher bei Expansionsplänen, späterem Börsengang oder wegen der einfachen Übertragbarkeit der Anteile interessant.

 

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Der zentrale Unterschied liegt in der Haftung:

  • Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG): Persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG): Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen – mehr Schutz, aber auch mehr Formalitäten und Kosten.

Rechtsformwechsel ist möglich

Die Rechtsform ist keine endgültige Entscheidung – sie kann an das Unternehmenswachstum angepasst werden. Ein Wechsel (z. B. von GbR zu GmbH) ist möglich, bringt jedoch etwas rechtlichen und organisatorischen Aufwand mit sich.

Tipp: Starten Sie mit einer schlanken, passenden Struktur – und planen Sie dann rechtzeitig den nächsten Schritt.

 

Fazit: Keine „One-Size-Fits-All“-Lösung

Die beste Rechtsform hängt immer von Ihrer individuellen Situation und Ihren Zielen ab. Ob einfacher Start, maximale Flexibilität oder größtmöglicher Schutz – ich unterstütze Sie gerne dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

 

Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht in Würzburg unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen zur Rechtsformwahl - vor Ort im Gebiet Würzburg/Mainfranken oder deutschlandweit online.

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