Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht galt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Inzwischen wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April
2021 verlängert. Damit sollen die Folgen der Pandemie für die Wirtschaft abgefedert werden. Finanzielle Hilfen müssen allerdings beantragt werden und die Schwierigkeiten müssen
pandemiebedingt sein.