1. Staatliche Hilfen
Am 25.08.2020 hat der Koalitionsausschuss entschieden, dass die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe über den bisher geplanten Zeitraum bis Ende August bis Ende des
Jahres verlängert werden sollen.
2. Insolvenzantragspflicht
Ebenfalls wird die Insolvenzantragspflicht für den Fall der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit soll die Aussetzung dagegen nur bis zum
30. September 2020 gelten.
3. Kurzarbeitergeld
Der Koalitionsausschuss hat eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate beschlossen, längstens bis zum 31. Dezember 2021.