Corona-Einschränkung Gerichtstätigkeiten

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat zwischenzeitlich auf die Corona-Krise reagiert und den bayerischen Gerichten empfohlen, sich auf den Kernbereich ihrer Tätigkeit zu konzentrieren und ihre Verfahren auf die eiligen und dringlichen Fälle zu beschränken. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege ergriffen.
 
Das Oberlandesgerichts Bamberg hat zur aktuellen Handhabung des eingeschränkten Justizbetriebs eine Pressemitteilung herausgegeben. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass beim Betreten von Gerichtsgebäuden – auch von Rechtsanwälten und Kanzleipersonal – eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen ist, für die ein Formular entwickelt wurde.