Die Bayerische Staatsregierung hat am 17.03.2020 einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Ziel ist es, die Liquidität von Unternehmen und so viele
Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.
Der Bayerische Schutzschild umfasst das Förderprogramm „Soforthilfe Corona“, das sich an Freiberufler (wie z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), Selbständige sowie kleine und mittlere
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern richtet. Die Soforthilfe wird wie folgt gestaffelt: Bis fünf Mitarbeiter 5.000,00 €, bis zehn Mitarbeiter 7.500,00 €, bis 50 Mitarbeiter 15.000,00 €
und bis 250 Mitarbeiter 30.000,00 €.
Die Anträge sind bei den jeweiligen Bezirksregierungen zu stellen, von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Bamberg also bei den Regierungen von Unterfranken in Würzburg bzw. Oberfranken
in Bayreuth.