Gesellschaftsrecht
Aus Haftungsgründen empfiehlt sich oftmals die Gründung von Gesellschaften. Immer mehr Kaufleute nutzen diese Möglichkeit.
Doch auch für GmbHs und kleine Unternehmen gelten die immer zahlreicher werdenden Gesetze und Vorschriften.
Daher sollte bei wichtigen Schritten, wie Gründung der Gesellschaft, Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen bis hin zur Durchführung der Gesellschafterversammlung rechtlicher Rat
eingeholt werden. Für Gesellschafter und Geschäftsführer gleichermaßen wichtig ist die Klärung von Fragen zur Haftung des Geschäftsführers.
Streitigkeiten von Gesellschaftern untereinander sollten zwar vermieden werden, kommen jedoch trotzdem vor. Hier kann eine Beratung Gewissheit darüber schaffen, ob und wie
Gesellschafterbeschlüsse angefochten werden und welche Maßnahmen und Rechtsmittel ergriffen werden können.
Gesellschaftsrecht für Ärzte
Jeder Arzt oder Zahnarzt kann sich heutzutage nicht nur um seine Patienten kümmern, er muss darüber hinaus auch Geschäftsmann sein. Verträge müssen geschlossen werden, nicht nur bei
Gründung der Praxis oder Anstellung von Ärzten, sondern auch bei Beginn und Beendigung von Kooperationen mit anderen Ärzten, bei der Zusammenarbeit mit Heilmittel- oder
Hilfsmittelerbringern oder dem Verkauf einer Praxis oder eines Praxisanteils.
Die vertragliche Lösung muss Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, den Vorgaben der Rechtsprechung genügen und genauso den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
nachkommen. Es ist ratsam, sich hierbei vorab beraten zu lassen, um später unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ich bespreche mit Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten
und konzipiere die individuellen Verträge hierzu.
Existenzgründung / Startups
Alle Gründer stehen nach ihrer Entscheidung für die Selbstständigkeit vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, strategischer, aber auch rechtlicher Fragen. Zunächst sind die richtigen
Partner zu finden, dann geht es um die Wahl der passenden Rechtsform und eventuell auch schon um die Beteiligung von Investoren. Eine Vielzahl von Verträgen muss jetzt abgeschlossen
werden, wie zum Beispiel die Satzung der Gesellschaft, eine Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsführer-Verträge oder eine Mitarbeiterbeteiligung ESOP/VSOP. Mit der richtigen
rechtlichen Beratung können diese Verträge passgenau auf Ihre Ziele und die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt und damit auch Risiken minimiert werden.
Wenn das neue Unternehmen dann erfolgreich gestartet ist, stehen weitere Themen an, wie etwa Verträge mit Kunden und Lieferanten. Sehr wichtig ist es auch, dass Sie als
Jungunternehmer die Rahmenbedingungen für die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern kennen.
Vertragsrecht
Jeder von uns schließt fast jeden Tag eine Vielzahl von Verträgen. Auf die meisten davon ist das Zivilrecht anwendbar.
Leider halten sich nicht immer alle Vertragspartner an die vereinbarten Pflichten oder die getroffenen Vereinbarungen sind ungenau formuliert. Immer wieder gibt es Streit um die
Wirksamkeit und den Inhalt von Verträgen.
Ich berate Sie gerne über die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und helfe Ihnen bei der (gerichtlichen) Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Aktienrecht
Im Rahmen der gegenwärtigen Börsenstruktur nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, sich über die Ausgabe von Aktien günstig Investitionskapital zu beschaffen. Hierfür ist nicht
unbedingt der Gang an die Börse erforderlich. Seit 1995 besteht die Möglichkeit der Gründung einer Aktiengesellschaft bzw. der Umwandlung eines Unternehmens in eine Aktiengesellschaft
auch schon für kleine Gesellschaften mit einem Mindeststammkapital von 50.000 €.
Das Aktiengesetz regelt jedoch die Rechte und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sehr genau; diese gilt es ebenso zu beachten wie z. B. die zahlreichen Vorschriften über
Eintragungs- und Veröffentlichungspflichten oder die Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Aktionäre.
Einmal jährlich ist eine Hauptversammlung durchzuführen, auf deren Vorbereitung ein besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte: Bereits kleinste Fehler bei Ladung oder
Beschlussfassung können Beschlüsse unwirksam oder anfechtbar werden lassen.
Handelsrecht
Unter dem allgemeinen Oberbegriff „Handelsrecht“ ist eine Vielzahl von verschiedenen Themengebieten zusammen gefasst. Dies schließt sämtliche Fragen des Vertragsrechts auf nationaler
und internationaler Ebene ein, wie z. B. die Gestaltung von Werkverträgen, Aufträgen, Vertriebsverträgen, Lieferverträgen und Dienstleistungsverträgen, etc..
Auf dem ebenfalls dazu gehörenden Gebiet des Handelsvertreterrechts sollte auf die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen besonderes Augenmerk gerichtet werden, damit das
Streitpotenzial bei Vertragsbeendigung minimiert wird. Aber auch bei der Beendigung von bereits bestehenden Handelsvertreterverträgen sollten sich Unternehmer und Handelsvertreter
über ihre Rechte informieren und sich bei deren Durchsetzung beraten lassen, um hier keine finanziellen Nachteile erleiden zu müssen.